Im Rahmen von Vereinbarungen für Verbandsvertragsgewässer wurde mit einigen Fischereibetrieben in Brandenburg eine Zusammenarbeit vereinbart. Für die Angelfischerei in solchen Verbandsvertragsgewässern ist ebenfalls ein Fangnachweis zu führen. Im märkischen Angler 1-2010 sind die Verbandsvertragsgewässer aufgeführt, die mit der Vollzahlerbeitragsmarke des LAVB beangelt werden dürfen und diejenigen, für die eine gesonderte Angelberechtigung erforderlich ist, die z.T. Kostenfrei über Geschäftsstellen des LAVB erworben werden können. Für die Oder aber nur bis zum 30.04.2010.
(Quelle: Der märkische Angler 1/2010, S. 20-21)