Am 4. Dezember 2008 hat das Europäische Parlament beschlossen, einen gesamteuropäischen Kormoran-Managementplan zu erstellen und die Kommission beauftragt, einen entsprechenden europäisch koordinierten Bestandsmanagementplan vorzulegen. Dies führte zu großer Zustimmung bei den Vertretern der Fischerei. Zu früh?
Die Kommission hat nun festgestellt, dass die Erfüllung des Beschlusses gegen die Vogelschutzrichtlinie verstößt. Wird hier die Demokratie auf den Kopf gestellt? Die Legislative beschließt (Parlament) und die Exekutive (Kommission) verweigert sich. Interessant ist aber auch der Hintergrund. Zu dieser Stellungnahme der Kommission hat sicherlich ein Kommentar von deutschen Delegierten, zu denen ein Mitarbeiter des Hessischen Umweltministeriums gehört, beigetragen. Sie trafen unter dem Briefkopf des Landes Hessen die Feststellung, dass der Kormoran-Managementplan nicht zielführend sei und sie sich daher im Namen Deutschlands gegen dessen Erstellung aussprechen. Das gleiche Ministerium spricht sich dagegen seit Jahren für einen solchen Managementplan aus und stellte diesen Standpunkt auch auf eine Rückfrage des Verbands Hessischer Fischer e.V. als aktuell dar. Was soll man davon als Bürger halten?
(Quelle: Der Hessenfischer 2/09, S. 20)