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< Anerkennung von Fischereischeinen in Bayern
17.02.2010 10:38 Alter: 2 Jahr(e)
Rubrik: Aufgefischt Aufgefischt
Von: Thomas Struppe

Glasaalexport


Die Bundesregierung will sich derzeit nicht zu einem Verbot von Glasaalexporten entschließen. Vielmehr soll abgewartet werden, bis die EU alle Aalbewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten ausgewertet hat. Eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen brachte dies zu Tage. Die Grünen halten dies für vollkommen unzureichend, hinsichtlich der Warnungen von Fischereiwissenschaftlern vor einem Zusammenbruch der Aalpopulationen. „Bei zahlreichen bedrohten Fischarten hat die EU Schutzvorschriften für Jungfische und Rückwurfverbote für untermaßige Fische erlassen. Nur für den Aal soll das nicht gelten?“ meint Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Warum handelt die Bundesregierung auch hier so opportunistisch wie bereits beim ‚Roten Thun’ nach dem Muster ‚Auf eine Position der EU-Kommission warten, sich dieser Haltung dann einfach anschließen? Ambitionierte Artenschutzpolitik sieht jedenfalls anders aus.“ Frau Behm ist der Meinung, dass die Aalbewirtschaftungspläne hinfällig sind, wenn es für die Freisetzung nicht mehr genügend Glasaale gibt.

(Quelle: Pressemitteilung der Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.02.2010)