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< Anerkennung von Fischereischeinen in Bayern
10.02.2010 18:30 Alter: 2 Jahr(e)
Rubrik: Aufgefischt Aufgefischt
Von: Thomas Struppe

Fisch des Jahres in Brandenburg


Als Fisch des Jahres in Brandenburg wurde der Hecht auserkoren, der bei Bestandserhebungen immerhin in 90% der Still- und 70% der Fließgewässer Brandenburgs nachgewiesen wurde. Der Hechtbestand eines Gewässers wird durch die Anzahl seiner Einstandsplätze begrenzt. Da der Hecht Reviere bildet und gleichzeitig stark zum Kannibalismus neigt, reguliert sich die Anzahl der Hechte in einem Gewässer im Allgemeinen von allein. Besatzmaßnahmen führen daher auch nicht zu einer Erhöhung des Bestands, wenn alle Plätze des Gewässers belegt sind. Haben die Hechte geeignete Laichplätze zur Verfügung (überschwemmte Wiesen), vermehren sie sich ausreichend. Außerdem hat der Hecht ein enormes Wachstumspotential, kann er doch nach 3 Jahren bereits 55-70 cm lang werden. Eine Überfischung von Hechtbeständen ist daher unter geeigneten Bedingungen (Laichplätze, Einstandsplätze) kaum möglich. Leider haben durchaus nicht alle Gewässer diese Bedingungen, so dass es in schlechter ausgestatteten Gewässern durchaus zu einer Übernutzung von Beständen kommen kann. Schonzeiten und Mindestmaße haben daher ihre Berechtigung.

(Quelle: Der märkische Angler 1/2010, S. 37-38)