Eine Klage des NABU gegen einen Bestandsregulierung der Kormorankolonien im Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachried wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Damit wurde der Fischartenschutz dem Vogelschutz gleichberechtigt gegenübergestellt. Besonders merkwürdig erschien der Vorschlag des NABU die geschädigten Berufsfischer aus der Fischereiabgabe zu entschädigen, also den geschädigten sich selbst entschädigen zu lassen.
(Quelle: afz-Fischwaid, 2/2009, S. 19)