Für Verwirrung hat eine Meldung aus Bayern gesorgt, dass dort Fischereischeine anderer Bundesländer und deren Prüfungen nicht mehr anerkannt würden. Dem ist nicht so. Mit einem Fischereischein aus Berlin, können Sie als Berliner selbstverständlich auch in Bayern angeln gehen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz für längere Zeit in einem anderen Bundesland hatten, kann dieser bei einem Umzug nach Bayern auch umgeschrieben werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist lediglich darauf hin, dass für Personen, deren Erstwohnsitz in Bayern liegt, bei der Fischereischeinerteilung das Wohnortprinzip gilt. Personen mit Erstwohnsitz in Bayern müssen daher ihre Fischerprüfung in Bayern ablegen, um einen bayerischen Fischereischein zu erhalten. In letzter Zeit ist es häufiger vorgekommen, dass Personen mit Erstwohnsitz in Bayern die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt, dort einen Fischereischein erworben haben und diesen dann in Bayern umschreiben lassen wollten. Dies ist nicht möglich, auch wenn der Wohnsitz kurzfristig in einem anderen Bundesland ordentlich angemeldet wurde. Fischereischeine anderer Bundesländer werden zwar grundsätzlich auch in Bayern anerkannt, „diese grundsätzliche Gleichstellung der außerbayerischen Fischereischeine setzt jedoch voraus, dass der Fischereischin in dem anderen Bundesland zu einem Zeitpunkt erteilt wird, zu dem der Bewerber seinen Hauptwohnung nicht in Bayern hat“ wie es in dem Schreiben der Behörde heißt.