heißt der Entwurf eines nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans für Österreich. Mit konkreten Maßnahmen und einer hoffentlich regen Beteiligung der Öffentlichkeit sollen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Österreich erreicht werden. Es ist bereits abzusehen, dass diese Ziele nicht wie vorgesehen bis zum Jahr 2015 erfüllt sind. Die widerstrebenden Ansichten zwischen Gewässer- und Naturschutz auf der einen Seite und Wasserkraft und Finanzierung auf der anderen, deuten auf eine Verlängerung der Fristen bis 2021 oder gar 2027 hin. Das Österreichische Kuratorium für Fischerei (ÖKF) sieht vor allem bei Fließgewässern Handlungsbedarf und stellt daher verschiedene Forderungen auf, die sich vor allem auf eine freie Durchgängigkeit der Flüsse beziehen. Von den bis 2015 zur Verfügung stehenden EU-Mitteln in Höhe von 140 Mio. EUR sollen nicht für den Neubau, sondern für die Revitalisierung von Wasserkraftwerken verwendet werden.
(Quelle: Angeln in Thüringen, 2/2009, S. 5)