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28.03.2010 13:23 Alter: 2 Jahr(e)
Rubrik: Aufgefischt Aufgefischt
Von: Thomas Struppe

Aal in Washingtoner Artenschutzabkommen aufgenommen


Seit März 2009 ist der Aal in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgenommen worden. In diesem Anhang werden Tierarten geführt, deren Bestand bei vorsichtiger wirtschaftlicher Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle des Ursprungslandes nicht gefährdet ist. Für den Handel benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung. Die Wiederauffüllungspläne für den europäischen Aal verlangen, dass ab 2013 nur noch 40% der gefangenen Glasaale in den Handel und 60% für Besatzzwecke verwendet werden müssen. Fraglich bleibt, ob damit das Problem des Aalbestandsrückgangs behoben werden kann. Solange die Querverbauungen in den Fließgewässern nicht beseitigt sind, werden die Blankaale weiterhin größte Schwierigkeiten haben, ihre Brutgewässer in der Sargasso-See zu erreichen.

(Quelle: Sportfischer in Weser Ems 2/10, S. 2 und 8)