In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Anforderungen für ausländische und inländische Touristen, die der Angelfischerei nachgehen wollen. wir beschränken uns hier auf die Regelungen für Berlin und Brandenburg. Eine Liste mit Ansprechpartnern anderer Bundesländer folgt in Kürze.
In Berlin müssen Gastangler aus dem Ausland folgende Unterlagen nachweisen:
Zusätzlich ist in beiden Fällen der Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer, das beangelt werden soll notwendig.
Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.
Ausländer dürfen in Berlin aber auch die Anglerprüfung ablegen und können dann einen Berliner Fischereischein erhalten.
In Berlin müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) folgende Unterlagen nachweisen:
Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.
Für die Friedfischangelei ist in Brandenburg kein Fischereischein notwendig. Inländische wie auch ausländische Gastangler dürfen daher dieser Form der Angelei unter den entsprechenden Vorgaben (s. Friedfischangeln in Brandenburg) nachgehen.
In Brandenburg müssen Gastangler die der Raubfischangelei nachgehen wollen folgende Unterlagen nachweisen:
Die Unterlagen sind bei der Fischereiausübung am Gewässer mitzuführen.
Unabhängig von ihrem Wohnsitz können sie nach bestandener Prüfung auch den brandenburgischen Fischereischein erhalten.