Friedfischregelung Brandenburg
In Brandenburg ist die Angelfischerei auf Friedfische ohne Anglerprüfung und Fischereischein erlaubt. Dabei wird das „Angeln auf Friedfische“ über die Angelmethode und die Köderwahl definiert.
Es dürfen dabei
Verboten ist die Verwendung von
Sie benötigen für die Ausübung der Friedfischangelei in Brandenburg lediglich die Jahresfischereiabgabemarke, die Sie in eine entsprechende Nachweiskarte einkleben, einen Erlaubnisschein für das Gewässer, welches Sie beangeln möchten und soweit vorhanden (Kinder) ein Personaldokument.
Um im Sinne des Fischerei- und Tierschutzrechtes eine Mindestsachkunde zu vermitteln, die die Einhaltung der Bestimmungen sicherstellen soll, erhalten die Angler beim Kauf der Fischereiabgabemarke auch eine Broschüre mit Darstellungen zum Fischereirecht sowie zur fischwaidgerechten Handhabung der Angel und der gefangenen Fische. Für den Angler besteht die Verpflichtung, sich das notwendige Wissen zur Fischerei und zum Tierschutz aus der Broschüre anzueignen. Die Broschüre können Sie hier als Download oder in gedruckter Form u.a. bei uns erhalten (gegen Erstattung der Versandkosten).
Wir, von der Firma Ziel-Fisch halten die Befreiung der Friedfischangelei von der Fischereischeinpflicht für keine gute Lösung und würden allen angehenden Anglern raten, einen Lehrgang zu besuchen und die Anglerprüfung abzulegen. Wir denken jedoch, dass es immer noch besser ist, wenn zukünftige Angler einen Kurs (z.B. bei uns) belegen und so eine Einführung in die Angelfischerei erhalten, als wenn sie ohne jede Kenntnis an die Gewässer gehen und den Fischfang betreiben. Aus diesem Grund bieten wir (schweren Herzens) die Friedfischangelkurse in Brandenburg auch für Interessierte an, die nicht im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind.