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Die Fischereiabgabe

Entwerteter Fischereischein mit Fischereiabgabemarken

Die Fischereiabgabe ist eine Gebühr, die vom jeweiligen Bundesland erhoben wird und vom Angler / Fischer zu zahlen ist. Man könnte es als auch als "Angelsteuer" bezeichnen. Zu entrichten ist diese Gebühr für jedes Jahr, in dem man der Angelei nachgeht. Entgegen teilweise verbreiteter Gerüchte muss die Fischereiabgabe an das Bundesland entrichtet werden, aus dem man seinen Fischereischein hat und nicht etwa an das, in dem man Angeln geht. Vergleichbar ist das mit der KFZ-Steuer, die man dort zu entrichten hat, wo das Fahrzeug angemeldet ist und nicht dort, wo man evtl. hauptsächlich fährt.

Als Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe erhält man eine Fischereiabgabemarke. Diese wird in den zeitlich befristeten Fischereischein oder bei den lebenslang gültigen Fischereischeinen und der Friedfischregelung auf eine extra Trägerkarte geklebt (siehe Bilder).

Einige Bundesländer bieten die Möglichkeit, die Fischereiabgabe gleich für mehrere Jahre zu entrichten. Als Beispiel sei hier wieder Brandenburg genannt, wo man als Inhaber des Fischereischeins A statt jährlich 12 € auch einmal 40 € für 5 aufeinander folgende Jahre zahlen kann (Stand: 25.02.2009).

Wofür wird die Fischereiabgabe verwendet?

Trägerkarte mit brandenburger Fischereiabgabemarke

Die Fischereiabgabe kommt direkt oder indirekt dem Angler zugute. Aus den Einnahmen werden z.B. Fischbesatz in öffentlichen Gewässern, Maßnahmen zur Wiedereinbürgerung von Fischarten (in Brandenburg z.B.: Stör, Lachs) und Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie (Renaturierungsmaßnahmen, Gewässerbelüftung bei Sauerstoffmangel, ...) finanziert.

Auch Projekte, die das Leben am und im Wasser zeigen wie z.B. Lehrtafeln an Gewässern oder Broschüren über die heimischen Fischbestände werden zu Teilen aus der Fischereiabgabe des jeweiligen Landes bezahlt.

Was ist denn bitte ...