Für den Erwerb des Fischereischeins hat der Gesetzgeber eine Lehrgangs- und Prüfungspflicht zur Voraussetzung gemacht. In den Lehrgängen wird den Teilnehmern der Unterrichtsstoff vermittelt, der in der Anglerprüfung abgefragt wird.
In Berlin ist der Besuch eines 30-stündigen Lehrgangs zur Anglerprüfung verpflichtend. Der Lehrstoff umfasst sechs Themengebiete:
In der "Allgemeinen Fischkunde" geht es um den Aufbau eines Fischkörpers, seine inneren Organe und den Stoffwechsel. Die "Spezielle Fischkunde" beschäftigt sich mit den Unterscheidungsmerkmalen der einzelnen Fischarten, wobei sowohl Süß- als auch Meerwasserfische behandelt werden. Im Teil "Gewässerkunde" wird auf die Wasserchemie und die Gewässerstruktur von Still- und Fließgewässern eingegangen. Die einzelnen Fließgewässerregionen und die jahreszeitlichen Unterschiede in Seen werden vorgestellt. In der "Gerätekunde" werden die verschiedenen Angelmontagen für das Grundangeln, Spinnfischen, Hochseefischen oder Fliegenfischen gezeigt. Ebenfalls wird darauf eingegangen, wozu das umfangreiche Zubehör dient. Das Thema "Umwelt,- Natur- und Tierschutz" beschäftigt sich mit den Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Gewässer (z.B. Versauerung) und stellt das naturschutzgerechte Verhalten der Angler am Wasser vor. Im Bereich Tierschutz geht es vor allem um den sachgerechten Umgang mit dem Lebewesen Fisch. Im Tierschutzrecht ist die notwendige Sachkenntnis als Voraussetzung für das Töten eines Wirbeltiers verankert und damit auch der Grund für die Einführung der Anglerprüfung mit Lehrgang. Hier erwerben Sie diese Sachkenntnis. In der "Rechtskunde" geht es zum einen um das Fischereirecht, d.h. die rechtlichen Regelungen zur Ausübung des Fischfangs und die Voraussetzungen (Fischereischein, Angelschein). Im zweiten Teil der Rechtskunde wird auf die wichtigsten Regelungen des Wasser-, Naturschutz- und Tierschutzrechts eingegangen.
In Berlin werden die Lehrgänge von den beiden Anglerverbänden VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. und Landesanglerverband Berlin e.V. fast monatlich angeboten.
Die Anglerprüfung kann in Berlin ablegen, wer an einem 30-stündigen Lehrgang bei einem der Berliner Anglerverbände (VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. oder DAV-Landesanglerverband Berlin e.V.) teilgenommen hat und das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung im multiple choice-Verfahren, d.h., aus vorgegebenen Antworten muss die richtige angekreuzt werden.
In der Prüfung werden 60 Fragen aus den im Lehrgang zur Anglerprüfung unterrichteten Themengebieten gestellt. Die Fragen stammen aus einem Fragenkatalog von 360 Fragen (je 60 aus den einzelnen Themengebieten), die alle im Unterricht behandelt worden sind. Zu jedem Themengebiet werden zehn Fragen ausgewählt. Zu jeder dieser Fragen sind drei Antworten vorgegeben, von denen jeweils eine (immer nur eine) richtig ist und angekreuzt werden muss. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 45 Fragen richtig beantwortet haben. Zusätzlich müssen in jedem Themengebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein. D.h., wenn Sie meinen, in Rechtskunde haben Sie nichts verstanden, Sie beantworten in diesem Gebiet keine Frage, haben aber alle anderen Fragen aus den anderen fünf Themengebieten richtig, (=50 richtig beantwortete Fragen) haben Sie trotzdem nicht bestanden.
Zur Prüfung sind keine Hilfsmittel wie Lehrbücher oder Lexika zugelassen. Bei Betrugsversuchen gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie diese wiederholen. Aber keine Angst, die Durchfallquoten bei dieser Prüfung sind sehr gering.
Zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung empfehlen wir den Heintges-Angeltrainer, der auf dem Lehrmaterial basiert, welches nach unserem Kenntnisstand auch in den meisten Bundesländern für die Angelerausbildung genutzt wird.
Zur Prüfungsvorbereitung in Brandenburg ist auch der Onlinefragenkatalog des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) des Landes Brandenburg zu empfehlen.