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Der Fischereierlaubnisvertrag

Zu fast jedem größeren Gewässer gehört mindestens ein Fischereirecht, das die ausschließliche Befugnis, in diesem Fische zu fangen, beinhaltet. Vom Inhaber dieses Fischereirechts, benötigen Sie die Erlaubnis in seinem Gewässer Fische fangen zu dürfen, also einen Fischereierlaubnisvertrag. Dieser wird im Volksmund auch als Angelkarte oder Angelschein bezeichnet.

Der Fischereierlaubnisvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Inhaber des Fischereirechts und dem Angler. Dieser berechtigt nach den aufgeführten Bedingungen, die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel im bezeichneten Gewässer bzw. Gewässerabschnitt. Die Bestimmungen der Angelkarte müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (Landesfischereigesetze), dürfen diese aber unter Umständen verschärfen (z.B. Verlängerung der Schonzeiten).

Der Fischereierlaubnisvertrag ist vergleichbar mit dem Fahrzeugschein, d.h. der Betriebserlaubnis für das jeweilige Auto. So, wie Sie für jedes Auto, das Sie fahren wollen, einen Fahrzeugschein benötigen, brauchen Sie für jedes Gewässer, das Sie beangeln wollen, eine Angelkarte.

Wichtig:

Zwei unterschiede zum Fahrzeugschein sind aber zu beachten: Zum Einen ist der Fischereierlaubnisvertrag nicht übertragbar. Zum Anderen gibt es neben den gängigen Jahresangelkarten oft auch Monats-, Wochen- und Tagesangelkarten, die für den Gelegenheits- oder Urlaubsangler durchaus interessant sein können.

Ein weiterer Punkt, der vor dem Kauf der Angelkarte beachtet werden sollte, ist, ob es eventuelle Unterschiede in Hinsicht auf Angelzeit (z.B. Nachtangeln) oder beangelbare Bereiche gibt. Beispielsweise haben bei Vereinsgewässern die Vereinsmitglieder oft weiterführende Rechte als Gastangler.

Was ist denn bitte ...